Unterhalb des Strafrechts, also der Sanktionierung verbotenen Handelns oder Unterlassens im Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen gibt es weitere Verbote oder zu beachtende Regeln. Im Versammlungsgesetz, Ausländergesetz, Tierschutzgesetz, Jugendschutzgesetzen, Wirtschaftsstrafgesetz, Meldegesetzen oder umweltrechtlichen Vorschriften sind Verstöße gegen festgelegte Regeln definiert. Es können Bußgelder verhängt werden. Das Verfahren regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Das wichtigste bei den Ordnungswidrigkeiten sind jedoch solche im Straßenverkehr, insbesondere dann, wenn der Führerschein in Gefahr ist.  Hier empfiehlt sich dringend die Einschaltung des Verteidigers, schon wegen der Akteneinsicht, der Zeugenbefragung, der Tauglichkeit von Messgeräten u.a.

Aber auch Bußgelder ohne Führerscheinentzug oder Fahrverbot können wehtun, selbst das „Knöllchen“ von übereifrigen Angestellten im Außendienst der Polizei oder die angebliche Geschwindigkeitsübertretung.

In Verkehrssachen tritt im Regelfall die Rechtsschutzversicherung ein, soweit sie dafür abgeschlossen wurde, bei Straftaten allerdings nur bei solchen, die auch fahrlässig begangen werden können.