Strafverteidiger Hamburg
Sie haben einen Strafbefehl erhalten oder werden einer Straftat beschuldigt? Sie suchen einen erfahrenen Hamburger Strafverteidiger? Dann sind Sie bei mir, Rechtsanwältin Alexandra Los genau richtig!
Jeder Mensch hat ein Recht auf Verteidigung, egal, welche Straftat im vorgeworfen wird. Meine Aufgabe als Strafverteidiger in Hamburg fängt bei der Kenntnis von der Erstattung der Strafanzeige oder der Einleitung des Ermittlungsverfahrens an. Es ist wichtig, gleich am Anfang Ratschläge zu geben, insbesondere darauf hinzuwirken, dass der Mandant ohne Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte keine Aussage macht. Akteneinsicht aber bekommt nur der Strafverteidiger. Bei Zulassung der Anklage ist der Beschuldigte ohne Strafverteidiger dem Gericht und dem zwingend anwesenden Staatsanwalt ausgesetzt. Allein die „Waffengleichheit“ sollte zur Beauftragung eines Strafverteidigers führen. Auch hier merken wir wieder, dass Staatsanwalt und Gericht Kenntnis vom Akteninhalt haben, der Angeklagte jedoch nur, wenn er verteidigt wird.
Beschuldigte wissen meist nicht, dass sie zu Vernehmungen bei der Polizei nicht erscheinen müssen, dass sie jederzeit auf die Begleitung des Strafverteidigers bestehen können. Übrigens ganz nebenbei: Auch Zeuginnen und Zeugen sind nicht verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten, auch wenn die Polizei dies in vielen Fällen anders oder missverständlich darstellt.
Ganz wichtig ist die Strafverteidigung in Hamburg bei Menschen in Untersuchungshaft. Sie sind in ihrer Freiheit beschränkt und der Strafverteidiger oder die Strafverteidigerin ist die einzige Person, mit der allein und unkontrolliert gesprochen werden kann. Das gilt auch für die Vorbereitung des Verfahrens. In vielen Fällen gelingt es der Verteidigung, Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, wegen erwiesener Unschuld oder mangelnden hinreichenden Tatverdachts (§170 II StPO), wegen Geringfügigkeit ohne (§ 153 StPO) oder mit (§ 153 a StPO) Geldauflage. Bei Zulassung der Anklage ist der Beschuldigte ohne Strafverteidiger dem Gericht und dem zwingend anwesenden Staatsanwalt ausgesetzt. Allein die „Waffengleichheit“ sollte zur Beauftragung eines Strafverteidigers führen. Auch hier merken wir wieder, dass Staatsanwalt und Gericht Kenntnis vom Akteninhalt haben, der Angeklagte jedoch nur, wenn er verteidigt wird.
Strafverteidigung ist anwaltliche Tätigkeit und kostet Geld. Da es in Strafsachen keine Prozesskostenhilfe gibt, fallen Kosten nach der Gebührenordnung an. Nur dann, wenn ein Verbrechen angeklagt ist, das Verfahren in erster Instanz vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht geführt wird, Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist oder der Widerruf von Bewährungen droht, kann der Strafverteidiger in Hamburg als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hier tritt dann die Staatskasse ein, da es sich um „notwendige Verteidigung“ handelt. Allerdings ordnet das Gericht auch von sich aus einen Pflichtverteidiger bei, wenn der oder die Angeklagte (Angeschuldigte) nicht selbst jemanden benennt. Auch nach dem Urteil ist der Rat des Strafverteidigers wichtig, dann, wenn zu entscheiden ist, ob Berufung oder Revision eingelegt wird oder das Urteil angenommen wird, weil ein Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat und nur weitere Kosten verursacht.
Seit 2015 bin ich ehrenamtliche Anstaltsbeirätin der JVA Fuhlsbüttel. Daneben bin ich Mitglied in der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Weitere Tätigkeitsbereiche als Anwältin in Hamburg
Strafrecht
Kompetente und erfahrene anwaltliche Hilfe in den Bereichen Strafrecht, Strafvollzugsrecht, Strafvollstreckung oder Maßregelvollzug.
Familienrecht
Vertretung im Bereich Familienrecht zu Themen wie Vaterschaftsanerkennung oder -Anfechtung, Adoption, Eheschließung und Scheidung.
Scheidungsanwalt
Kommt es zur Scheidung, ist anwaltliche Unterstützung dringen geraten. Sei es einseitig oder einvernehmlich, wir beraten Sie!
Erstberatung
Wenn Rechtsfragen auftauchen stellt sich die Frage, kann ich das selbst, habe ich kundige Bekannte, hilft mir die Gewerkschaft, der Mieterverein oder der Grundeigentümerverband? Bin ich nirgendwo bei denen Mitglied und habe keine kundigen Bekannten, so stellt sich die Frage, ob ich zur öffentlichen Rechtsauskunft gehe (kostet fast nichts) oder ob ich anwaltlichen Beistand in Anspruch nehme. Dies gilt für Beratung. Werde ich verklagt oder will ich klagen, so habe ich nur vor dem Amtsgericht (aber nicht in Familiensachen) und in der ersten Instanz der Fachgerichte (Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht) die Wahl, dies allein zu machen oder mich anwaltlich vertreten zu lassen. Vor den höheren Gerichten, auch wenn die erste Instanz das Landgericht ist, besteht Anwaltszwang. Will ich klagen, wird die Klage nur angenommen, wenn sie ein Anwalt oder eine Anwältin einreicht, werde ich verklagt, kann ich mich nur wehren, wenn dies anwaltlich geschieht. Sonst besteht die Gefahr eines Versäumnisurteils.
In Strafsachen ist das anders. Da kann ich mich bei den Sachen, die in erster Instanz beim Amtsgericht anfangen, selbst verteidigen, solange nicht ein Fall notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO) vorliegt.
Bevor ein anwaltlicher Beratungstermin erfolgt, stellt sich noch die Frage nach dem Rechtsschutz, jedenfalls für die, die hier versichert sind. Eine Rechtsschutzversicherung trägt selbstverständlich auch Beratungskosten, sofern die Wartefrist abgelaufen ist und ein Versicherungsfall vorliegt. In manchen Sachen wird ausschließlich Beratung kostenmäßig gedeckt (Erbrecht), in vielen Fällen auch gar nicht (Familienrecht, Vereinsrecht, Baurecht und vieles andere, was sich gegen den Staat richtet). Hier sollte vorher gefragt werden, ob die Versicherung greift. Der nicht rechtsschutzversicherte Mandant schließlich muss anwaltliche Beratung bezahlen, schließlich müssen auch Anwälte Miete bezahlen und haben Kosten für qualifiziertes Personal. Fragen Sie uns bei der Kontaktaufnahme, was die Beratung kostet. Wir berücksichtigen immer die wirtschaftliche Situation unserer Mandanten im Rahmen des Möglichen, arbeiten aber nicht umsonst.
Mandaten Rezessionen
Erst einmal einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie und Ihre Familie gesund. Ich kann nur sagen, die beste Anwältin, die ich je hatte. Sie kämpft für Ihre Mandanten, sogar in Ihrer Freizeit, was man auch von Ihrer Sekretärin sagen kann. Nur weiter so. Ihre Menschlichkeit kann ich nur weiterempfehlen.
Nachdem ich bereits negative Erfahrungen sammeln musste, habe ich in Frau Los einen unglaublich engagierten und motivierten Rechtsbeistand gefunden. Ihre Bemühungen gingen bereits beim Beratungsgespräch über das normale Maß hinaus und auch zwischenmenschlich fühlte ich mich in dieser Kanzlei sehr gut aufgehoben. Danke für alles!
Hamburger Rechtsanwalt Ernst Medecke †
Ich habe die Rechtsanwaltskanzlei Medecke 2021 übernommen. Ernst Medecke war seit 1987 Anwalt in Hamburg und verstarb am 4. Oktober 2021. Er hat zahlreiche Juristen bei ihrem Werdegang begleitet und diese Kanzlei gegründet. Auch nach seinem Ableben bleibt er ein Teil dieser Kanzlei.