Rechtsanwältin Alexandra Los

Ihr Recht in guten Händen!

Strafvollstreckungsrecht

Eng verknüpft mit einer Tätigkeit im Strafvollzugsrecht ist in der Regel das Strafvollstreckungsrecht. Hier geht es letztlich um Themenbereiche wie die Verhinderung eines Bewährungswiderrufes, Fragen der Gesamtstrafenbildung oder auch der vorzeitigen Entlassung zum Halb-, Zweidrittel und Reststrafentermin.

Aber auch die Vollstreckung von ausländischen Freiheitsstrafen, Fragen rund um die Vollstreckungsverjährung, Strafzeitunterbrechung oder Entscheidungen im Gnadenwege fallen unter das Strafvollstreckungsrecht.

Bei dem Zusammenfallen von mehreren Freiheitsstrafen kann eine Überprüfung der Strafzeitberechnung sinnvoll sein, um eine Verkürzung der Haft zu erreichen. Des Weiteren gibt es im Rahmen des § 35 BtMG die Möglichkeit Strafen/Strafreste, welche der Höhe nach zwei Jahren nicht übersteigen, zurückzustellen, um eine Suchtabhängigkeit im Rahmen einer Therapie zu behandeln. Sollte diese Therapie erfolgreich sein, so setzten die Gerichte i.d.R. die verbleibenden Reststrafen zur Bewährung aus. Dies kann sich besonders bei Insassen stark strafverkürzend auswirken, welche mehrere Freiheitsstrafen unter zwei Jahre verbüßen.  Letztlich lässt sich in geeigneten Fällen durch eine Therapie ein Strafantritt gänzlich verhindern.

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