Rechtsanwältin Alexandra Los

Ihr Recht in guten Händen!

Zeugenbeistand und Zeugenschutz

Jeder Zeuge hat das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihn während der Zeugenvernehmung vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht begleitet (§ 68b Abs. I StPO).

Auch im Rahmen einer Stellung als Zeuge in einem Strafverfahren kann anwaltlicher Rat dringend erforderlich sein, dies gilt unabhängig davon, ob gegen einen Zeugen ein eigener strafrechtlicher Vorwurf gegeben ist. Eine Beratung hierzu kann nicht nur im Rahmen einer Hauptverhandlung über ein u.U. bestehendes Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht und dessen Reichweite erforderlich sein, sondern auch in Hinblick auf eine beratende Tätigkeit zu Gefährdungseinschätzungen, getrennter Unterbringung, Vollzugslockerungen oder rund um den Eintritt in das Zeugenschutzprogramm.

Aufgrund von diversen Verschwiegenheitspflichten zum Schutz eines Zeugen ist die Wahl eines fachkundigen Rechtsanwaltes hier dringend erforderlich. Da letztlich die Regelungen des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes nur wenige Vorschriften enthält, ist hier Praxiswissen entscheidend.

Berührungspunkte einer Beratung/Vertretung kann es auch außerhalb einer Haft im Rahmen von familienrechtlichen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz geben.

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