Rechtsanwältin Alexandra Los

Ihr Recht in guten Händen!

Anwalt für Strafrecht in Hamburg

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! Mit Frau Alexandra Los, als Fachanwältin im Strafrecht, haben Sie eine erfahrene Anwältin für Strafrecht in Hamburg gefunden.

Das Strafrecht umfasst unterschiedliche Bereiche. Hier verteidigt Frau Rechtsanwältin Los sie in Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts, bei Gewalt- oder Kapitalverbrechen (Mord und Totschlag), Jugendstrafrecht, Vermögensdelikten oder Straßenverkehrsstraftaten. Die Vertretung in Strafsachen ist aber nicht nur auf die klassische Verteidigung eines Beschuldigten beschränkt. Auch in weiteren Bereichen des Strafrechts kann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geboten sein, insbesondere wenn die Verbüßung einer Freiheitsstrafe droht. Die Verhinderung eines Bewährungswiderrufes oder auch die Haftvermeidung durch einen Therapieplatz bei einer bestehenden Betäubungsmittelabhängigkeit aber auch diverse weitere Ansätze können einen Strafantritt verhindern. Lässt sich dieser jedoch nicht vermeiden kann es ratsam sein, diesen für die Gewährung etwaiger Lockerungen vorzubereiten. Frau Los vertritt diverse Insassen in allen Hamburger Haftanstalten vollzugs- sowie vollstreckungsrechtlich u.a. bei Themen der Vollzugsplanung, Disziplinarverfahren, der Verlegung in den offenen Vollzug, der Beantragung von Lockerungen oder der Reststrafaussetzung zur Bewährung. Dabei steht sie durch regelmäßige Besuche der Haftanstalten stets im Kontakt mit meinen Mandanten sowie zuständigen Abteilungsleiter/innen.

Tätigkeitsbereiche als Anwältin für Strafrecht in Hamburg

Strafvollzugsrecht

Das Strafvollzugsrecht regelt die Durchführung einer Freiheitsstrafe in der jeweiligen Haftanstalt. Es beinhaltet u.a. Behandlungsmaßnahmen wie die Lockerungen zum Zwecke der Resozialisierung sowie die Verlegung in den offenen Vollzug, aber auch Disziplinarverfahren aufgrund eines Fehlverhaltens

Strafvollstreckung

Ist jemand rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) betrifft das Strafvollstreckungsrecht u.a. die Aussetzung zur Bewährung, eine Zurückstellung der Strafe für eine Therapie oder aber die Zusammenführung einzelner Strafen in einer Gesamtfreiheitsstrafe.

Maßregelvollzug

Im Maßregelvollzug befinden sich Insassen, welche bei der Tatbegehung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen sind oder den Hang zum Konsum von Betäubungsmittel in Verbindung mit einer Straftat aufweisen. Auch die Sicherheitsverwahrung ist eine Maßregel.

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