Wenn Rechtsfragen auftauchen stellt sich die Frage, kann ich das selbst, habe ich kundige Bekannte, hilft mir die Gewerkschaft, der Mieterverein oder der Grundeigentümerverband?

Bin ich nirgendwo bei denen Mitglied und habe keine kundigen Bekannten, so stellt sich die Frage, ob ich zur öffentlichenRechtsauskunft gehe (kostet fast nichts) oder ob ich anwaltlichen Beistand in Anspruch nehme. Dies gilt für Beratung. Werde ich verklagt oder will ich klagen, so habe ich nur vor dem Amtsgericht (aber nicht in Familiensachen) und in der ersten Instanz der Fachgerichte (Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht) die Wahl, dies allein zu machen oder mich anwaltlich vertreten zu lassen. Vor den höheren Gerichten, auch wenn die erste Instanz das Landgericht ist, besteht Anwaltszwang. Will ich klagen, wird die Klage nur angenommen, wenn sie ein Anwalt oder eine Anwältin einreicht, werde ich verklagt, kann ich mich nur wehren, wenn dies anwaltlich geschieht. Sonst besteht die Gefahr eines Versäumnisurteils.

In Strafsachen ist das anders. Da kann ich mich bei den Sachen, die in erster Instanz beim Amtsgericht anfangen, selbst verteidigen, solange nicht ein Fall notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO) vorliegt.

Bevor ein anwaltlicher Beratungstermin erfolgt, stellt sich noch die Frage nach dem Rechtsschutz, jedenfalls für die, die hier versichert sind. Eine Rechtsschutzversicherung trägt selbstverständlich auch Beratungskosten, sofern die Wartefrist abgelaufen ist und ein Versicherungsfall vorliegt. In manchen Sachen wird ausschließlich Beratung kostenmäßig gedeckt (Erbrecht), in vielen Fällen auch gar nicht (Familienrecht, Vereinsrecht, Baurecht und vieles andere, was sich gegen den Staat richtet). Hier sollte vorher gefragt werden, ob die Versicherung greift.

Der nicht rechtsschutzversicherte Mandant schließlich muss anwaltliche Beratung bezahlen, schließlich müssen auch Anwälte Miete bezahlen und haben Kosten für qualifiziertes Personal. Die Gebühr für die Erstberatung von Verbrauchern ist gesetzlich auf maximal 190,00 € zzgl. MWSt. festgelegt. Allerdings kann auch ein höheres Honorar vereinbart werden.

Fragen Sie uns bei der Kontaktaufnahme, was die Beratung kostet. Wir berücksichtigen immer die wirtschaftliche Situation unserer Mandanten im Rahmen des Möglichen, arbeiten aber nicht umsonst.