Der Begriff der Miete ist vielschichtig. Wir können ein Auto
mieten oder ein Reitpferd. Auch einen Raum oder einen Saal für eine
Veranstaltung kann man mieten. Auch der Kostümverleih ist Miete, da
nicht nur Verwendungsersatz (so die Vorschriften der Leihe, §§ 598 ff
BGB) zu zahlen ist, sondern Entgelt gezahlt wird, denn der Verleiher
lebt davon.
Die wichtigste Mietsache jedoch, die auch die meisten Menschen betrifft, ist die Wohnung.
Dies kann eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sein, ein Reihenhaus,
ein untervermietetes Zimmer oder ein Hausgrundstück. Es kann sich um
frei finanzierten oder öffentlich geförderten Wohnraum (sozialer
Wohnungsbau) handeln.
Schon der Abschluss des Mietvertrages kann
anwaltlichen Beistand erforderlich machen. Den Vertrag zu lesen, das
Kleingedruckte zu verstehen, kann auch in Anbetracht der sich ständig
weiter entwickelnden Rechtsprechung schwierig sein.
Auch die Beendigung des Mietverhältnisses kann kompliziert sein. Ist eine fristlose Kündigung
wirksam? Was ist eine fristgemäße Kündigung wegen erheblicher
schuldhafter Pflichtverletzung? Was ist wenn ich keine oder nicht die
volle Miete zahle? Wie komme ich aus einem langfristig laufenden Vertrag
kurzfristig heraus?
Was sind Mängel? Welche Mängel muss der Vermieter beseitigen und welche werden dem Mieter angelastet? Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Was sind Schönheitsreparaturen? Ist die Vertragsklausel hierzu wirksam oder wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam?
Das Gesetz nennt Möglichkeiten der Mieterhöhung.
Zur Anwendung kann der Mietenspiegel kommen, ein
Sachverständigengutachten oder die Bennennung von Vergleichswohnungen.
Auch kann die Erhöhung der Miete nach dem steigenden
Lebenshaltungskostenindex vereinbart sein. Was ist ortsüblich und wie
ist die Wohnung in der Spanne des Rasterfeldes des Mietenspiegels
einzuordnen? Im sozialen Wohnungsbau schließlich gibt es besondere
Vorschriften zur Erhöhung der Kostenmiete.
Schließlich machen Betriebs- und Heizkosten
eine Menge Ärger. Was darf umgelegt werden? Wie ist der
Abrechnungsschlüssel und warum steigen einzelne Positionen gegenüber dem
Vorjahr?
Was machen wir bei Lärm, Baulärm oder Lärm von anderen Mietern im Hause?
In
all diesen Fragen kann anwaltlicher Rat sehr wichtig sein. In
Mietsachen tritt auch eine Rechtsschutzversicherung ein, jedenfalls
dann, wenn die Wartefrist abgelaufen ist und ein Versicherungsfall
vorliegt. Die Rechtsschutzversicherungen der Mietervereine allerdings
treten nur bei rechtlichen Auseinadersetzungen zwischen Mietern und
Vermietern ein, also nicht beim Streit mit dem Nachbarn oder dem Makler.
Im übrigen hat der Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. wegen der
Selbstbeteiligung nur eingeschränkten Rechtsschutz. Vollen Rechtsschutz
allerdings finden Sie bei dem Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern e.V.